Marco Buschmann - Mitglied des Bundestages

Meine Themen

Rechtsausschuss

Der Großteil meiner parlamentarischen Arbeit dreht sich um den Rechtsausschuss. Hier bin ich ordentliches Ausschussmitglied und Vorsitzender der FDP-Arbeitsgruppe Recht.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Rechtsausschusses sind vielfältig, was ihn sehr einflussreich macht. Als so genannter Gesetzgebungsausschuss berät er Gesetzesvorlagen auf dem Gebiet der Rechtspolitik, vor allem dem Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. Seine Mitglieder beurteilen ferner, ob der Bundestag in ausgewählten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung nehmen soll.

Mit meinen Kollegen der FDP-Fraktion im Rechtsausschuss
Mit meinen Kollegen der FDP-Fraktion im Rechtsausschuss
Für die FDP-Fraktion bin ich dabei fachlich zuständig für das gesamte Staatsrecht (einschließlich Staatshaftungsrecht) und das Wirtschaftsrecht (also insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch Versicherungs- und Bauvertragsrecht), also zwei Themenbereichen, die der FDP sehr am Herzen liegen.  

Gleichzeitig bin ich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht der FDP-Bundestagsfraktion. In dieser Arbeitsgruppe sind die FDP-Rechtspolitiker im Bundestag, also die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder im Rechtsausschuss, organisiert. Sie umfasst derzeit 12 Mitglieder. Zusammen mit unseren wissenschaftlichen Referenten und sachverständigen Gästen beraten wir während jeder Sitzungswoche, wie wir unsere rechtspolitischen Ziele am besten verwirklichen.

Finanzausschuss

Im Finanzausschuss bin ich stellvertretendes Mitglied und Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen in der FDP Fraktion. Hier werden Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte, Entschließungen sowie Vorlagen der Europäischen Union insbesondere aus dem Bereich der Steuerpolitik federführend beraten.

Die Abgeordneten diskutieren im Ausschuss zudem Vorlagen aus den Bereichen Geld, Kredit-, Finanz- und Kapitalmarkt sowie Versicherungen. Meine Hauptaufgabe sehe ich hier darin, Themen im Blick zu behalten, die enge Verbindung zu Themen im Rechtsausschuss haben. Beispielsweise gibt es enge Verbindungen zwischen dem Gesellschaftsrecht, das federführend im Rechtsausschuss behandelt wird, und dem Kapitalmarktrecht, das federführend im Finanzausschuss behandelt wird.